FPÖ – Tschank: „Schaffung einer bundesweit eigenständigen Versorgungseinrichtung der Österreichischen Rechtsanwälte ist zu unterstützen!“
FPÖ – Tschank: „Schaffung einer bundesweit eigenständigen Versorgungseinrichtung der Österreichischen Rechtsanwälte ist zu unterstützen!“
Freiheitliche begrüßen die Vereinheitlichung der Versorgungseinrichtung für Rechtsanwälte sowie die Entlastung für betreuende Eltern als wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung
Die heute im Nationalrat debattierte Neuaufstellung des Pensionssystems für die österreichische Rechtsanwaltschaft sei ein seltener, aber deshalb umso willkommenerer Akt der politischen Vernunft, erklärte heute der FPÖ-Sprecher für Unvereinbarkeit NAbg. Dr. Markus Tschank. „Einmal hat die Verlierer-Koalition einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der nicht von Ideologie, sondern von praktischer Vernunft geprägt ist. Wir Freiheitliche werden diesem Gesetz unsere Zustimmung geben, weil es zwei unserer zentralen Forderungen aufgreift: den Abbau von Bürokratie und die Stärkung von Familien“, so Tschank.
Die Zusammenlegung der bisher neun unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern zu einer bundesweit einheitlichen Pensionskasse sei ein überfälliger Schritt. „Der jetzige Zustand mit neun verschiedenen Versorgungseinrichtungen ist ein Paradebeispiel für aufgeblähte Strukturen und unnötigen Verwaltungsaufwand. Die Zentralisierung ist ein Gebot der Effizienz, um diesen Bürokratie-Dschungel endlich zu lichten. Das ist eine Forderung, die wir Freiheitliche seit jeher für viele Bereiche des Staates erheben: Effizienz statt Wasserkopf!“, betonte Tschank.
Besonders erfreut zeigte sich der FPÖ-Abgeordnete über die geplante Entlastung für Eltern. Die Regierungsvorlage sieht vor, dass ein betreuender Elternteil für bis zu 24 Monate von den Kammerumlagen befreit wird, während die Versicherungsmonate für die Pension weiterlaufen. „Besonders die Entlastung für junge Familien ist ein Gebot der Stunde. Wenn ein Elternteil sich für die wertvolle Aufgabe der Kinderbetreuung entscheidet, darf das nicht zu einem Pensionsnachteil führen. Das ist eine zutiefst freiheitliche und familienfreundliche Maßnahme, die wir vollinhaltlich unterstützen. Jedes Kind ist eine Bereicherung für unsere Gesellschaft, und es ist die verdammte Pflicht der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Familien stärken, anstatt sie zu bestrafen“, erklärte Tschank.
„Auch wenn wir diesem spezifischen Gesetz zustimmen, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier um eine seltene Ausnahme in der ansonsten desaströsen Regierungsarbeit handelt. Während die Verlierer-Koalition unser Land in den Abgrund wirtschaftet, ist dieser Entwurf, der auf eine Initiative der Anwaltschaft selbst zurückgeht, ein Beweis dafür, dass die besten Lösungen oft von den Betroffenen selbst und nicht aus den Elfenbeintürmen der Ministerien kommen!“, so Tschank abschließend.
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