Novelle für mehr Rechtssicherheit bei Bundesstraßenprojekten passiert den Bundesrat

Novelle für mehr Rechtssicherheit bei Bundesstraßenprojekten passiert den Bundesrat

Mehrheit auch für umfangreiche Änderungen im Luftfahrgesetz und für neue Intervalle bei Pickerl-Überprüfungen

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich der Bundesrat heute mehrheitlich für eine Novelle zum Bundesstraßengesetz (BStG) ausgesprochen. Damit sollen Probleme vermieden werden, die aufgrund langer UVP-Genehmigungsverfahren für die Planung von Bundesstraßenprojekten entstehen können. Die Novelle bringt auch neue Bestimmungen für den flächendeckenden Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge im hochrangigen Straßennetz.

Eine umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes passierte die Länderkammer ebenfalls nur mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS. Ein zentraler Punkt sind dabei neue Regeln und Klarstellungen bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen des Luftverkehrs.

Änderungen im Kraftfahrgesetz, die unter anderem die Verlängerung der Intervalle für die wiederkehrenden § 57a-Überprüfung von Kfz und Motorrädern („Pickerl“) bringt, fanden die Billigung aller im Bundesrat vertretenen Parteien außer der Grünen.

BUNDESTRASSEN: FRISTHEMMUNG DURCH UVP-VERFAHREN UND AUSBAU DER LADEINFRASTRUKTUR FÜR E-FAHRZEUGE

Die Novelle des Bundesstraßengesetzes (BStG) reagiert darauf, dass derzeit die Rechtswirkung von Planungsgebietsverordnungen nur fünf Jahre gilt, ohne dass eine Verlängerung möglich ist. Da UVP-Verfahren auch länger dauern können, kann es zu Unsicherheiten in der weiteren Projektplanung kommen. Künftig soll ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren die Fünf-Jahres-Frist hemmen. Damit soll die Rechts- und Planungssicherheit bis zum Abschluss des UVP-Verfahrens gewährleistet werden. Vor allem soll verhindert werden, dass im Planungsgebiet bauliche Maßnahmen gesetzt werden, die die Umsetzung des Projekts beeinträchtigen könnten.

Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat die Novelle um Bestimmungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erweitert. Bis Ende 2030 soll im Durchschnitt alle 25 Kilometer entsprechende Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie im Durchschnitt alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge errichtet werden. Bei neu errichteten Ladepunkten sollen dabei nach Möglichkeit auch Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten sowie Aufenthaltsbereiche geschaffen werden. Dazu ist es erforderlich, die bestehenden Konkurrenzklauseln („Schutzzonen“) bei Rastanlagen und Tankstellen neu zu regeln. Damit sollen Eingriffe in Vertragsrechte möglich sein, wenn sie die Errichtung von Lade-Infrastruktur verhindern.

Das vorliegende Gesetz zeige einmal mehr die Unfähigkeit der Bundesregierung, wichtige Zukunftsthemen adäquat umzusetzen, meinte Michael Bernard (FPÖ/N). Es zeige sich auch, dass die Koalition nicht gewillt sei, den von ihr angekündigten Bürokratieabbau tatsächlich umzusetzen. Die FPÖ habe einen Vorschlag zu einer tatsächlichen Verfahrensvollkonzentration bei einer einzigen Behörde vorgelegt, dieser sei aber abgelehnt worden. Was den Ausbau der elektrischen Ladestationen für Schwerlast-Lkw betreffe, so sei das vorgeschlagene Modell weder praxistauglich noch wirtschaftlich. Sinnvoller wäre es, anstatt in Elektromobilität in Wasserstofftechnologie und in alternative Kraftstoffe zu investieren.

Bernadette Kerschler (SPÖ/St) begrüßte den wichtigen Schritt in Richtung mehr Planungssicherheit für große Infrastrukturprojekte. Da es immer mehr E-Mobilität gebe, müsse die Lade-Infrastruktur wesentlich ausgebaut werden. Auch Harald Himmer (ÖVP/W) sprach sich für die Änderungen des Bundesstraßengesetzes aus.

Planungsgebietsverordnungen seien schwerwiegende Eingriffe in die Nutzung von Grundstücken, hielt Simone Jagl (Grüne/N) fest. Die Beschränkung der Gültigkeit auf fünf Jahre sei daher sinnvoll. Statt nun schnellere UVP-Verfahren zu schaffen, verlängere man einfach die Gültigkeit dieses Eingriffs in die Eigentumsrechte. Die Förderung der Elektromobilität sei zwar zu begrüßen. Nicht mittragen könnten die Grünen aber das parlamentarische Vorgehen, ein an sich gutes Anliegen mittels eines kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrags „durch das Parlament zu peitschen“.

HANKE: NOVELLE SCHAFFT RECHTSSICHERHEIT FÜR STRASSENPROJEKTE

Mehr Rechts- und Planungssicherheit bei Bundesstraßenprojekten sah Verkehrsminister Peter Hanke in der Novelle. Komplexe UVP-Verfahren würden oft länger als fünf Jahre dauern. Daher sei es wichtig, dass Planungsgebietsverordnungen ihre Rechtswirkung während des UVP-Verfahrens behielten und nicht neu erlassen werden müssten, betonte er. Die Mobilitätswende und der Ausbau der Elektromobilität seien im vollen Gange, daher müsse das Angebot an Ladeeinrichtungen rasch ausgebaut werden. Daher schaffe die Novelle die Voraussetzungen für einen rascheren Ausbau der Ladeinfrastruktur entlang des hochrangigen Straßennetzes. Dabei wolle man auch die Aufenthaltsqualität während des Ladevorgangs durch begleitende Serviceeinrichtungen verbessern.

LUFTFAHRTGESETZ REGELT ZUVERLÄSSIGKEITSÜBERPRÜFUNGEN UND DROHNENVERSICHERUNGEN NEU

Mit einem Initiativantrag, der im Verkehrsausschuss des Nationalrats dann noch um mehrere Punkte erweitert wurde, haben die Koalitionsfraktionen eine umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes auf den Weg gebracht. Ein zentraler Punkt sind Klarstellungen für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen im Luftverkehr. Was „Unzuverlässigkeit“ im Sinne des Gesetzes darstellt, wird künftig genauer definiert. Weiters wird der Datenschutz und der Rechtsschutz im Falle eines negativen Überprüfungsergebnisses sichergestellt. Weitere Punkte betreffen Klarstellungen zur Definition von Flugplätzen und zur Errichtung luftfahrtfremder Gebäude. Auch die Nutzung von Drohnen in der öffentlichen Sicherheit und die Versicherung von Drohnen sowie Maßnahmen zur Digitalisierung sind von der Novelle umfasst.

KRAFTFAHRGESETZ LEGT NEUE INTERVALLE FÜR PICKERL-ÜBERPRÜFUNGEN FEST

Der Bundesrat begrüßte auch mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS umfangreiche Neuerungen im Kraftfahrgesetz. Ein zentraler Punkt der 42. Kraftfahrgesetz-Novelle ist die Verlängerung der Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern („Pickerl-Überprüfung“). Auch hier war ein Initiativantrag der Koalitionsfraktionen im Verkehrsausschuss um weitere Bestimmungen ergänzt worden. Anpassungen erfolgen etwa bei den Regeln für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen.

Anders als die Grünen trugen die Freiheitlichen den Beschluss trotz einer Reihe von Einwände mit. Unter anderem wollen sie Erleichterungen für Besitzerinnen und Besitzer historischer Fahrzeuge und von Zweirädern, die nur saisonal genützt werden. Der niederösterreichische FPÖ-Bundesratsmandatar Michael Bernard brachte daher einen Entschließungsantrag ein, für diese Fahrzeuge die aus seiner Sicht bewährte viermonatige Toleranzfrist bei der wiederkehrenden Begutachtung beizubehalten. Bei der Abwicklung von Verlassenschaften solle zudem eine „angemessene Schon- bzw. Übergangsfrist“ vorgesehen werden, um Zusatzkosten für Erbende und die Allgemeinheit zu vermeiden. Der Antrag fand keine Mehrheit. (Schluss Bundesrat) sox

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