„Triiiple“-Prozesse gegen Soravia: Vergleichsgespräche gescheitert

„Triiiple“-Prozesse gegen Soravia: Vergleichsgespräche gescheitert

Überteuerte Wärme- und Kältelieferverträge und Versorgung des „Austro Tower“ – 200 Wohnungseigentümer wehren sich weiter gegen Soravia-Konzern

Der Rechtsstreit um das Prestigeprojekt des Soravia-Konzerns, die Wiener „Triiiple“-Türme, geht in die nächste Runde. Seit über vier Jahren wehren sich rund 200 Wohnungseigentümer gegen eine grob nachteilige Wärme- und Kälteversorgung. 2023 urteilte das Landesgericht für Zivilrechtssachen in zwei Entscheidungen zu Gunsten der Kläger, wogegen Berufung eingelegt wurde. Das OLG hat ein Urteil bestätigt und einer Berufung stattgegeben. Seitdem liefen Vergleichsgespräche, die am 4. Mai ohne Ergebnis abgebrochen wurden. Die Wohnungseigentümer setzen den Rechtsweg nun fort.

DIE ARGUMENTE DER WOHNUNGSEIGENTÜMER

* In den Wohnungskaufverträgen wurde die Fernwärme Wien als Energielieferant genannt. Ohne Zustimmung der Käufer wurde nach Vertragsabschluss eine andere Lösung mit der Soravia-Konzerngesellschaft SEM Energie- und Gebäudemanagement GmbH gewählt – mit zahlreichen vertraglichen Nachteilen für die Eigentümer.
* Verbrauchsunabhängige Wärme- und Kältegrundpreise führen im Vergleich zu anderen Wohnhochhäusern zu deutlich höheren Kosten. Die Mehrkosten gegenüber der zugesicherten Fernwärme summieren sich über die Vertragslaufzeit auf mehr als 10 Millionen Euro.
* Mit der auf dem Grund der Wohntürme errichteten Wärmepumpenanlage wird zudem ein benachbartes Gebäude (der „Austro Tower“) mitbeliefert – ohne Vorteil für die Triiiple-Bewohner. Einer Einräumung von Leitungsrechten haben die Wohnungseigentümer nicht zugestimmt. Die nachträgliche Zustimmung durch die – ebenfalls zum Soravia-Konzern gehörende – Hausverwaltung Immocontract ist aus Sicht der Eigentümer unwirksam.

ANNÄHERUNG IN VERGLEICHSGESPRÄCHEN – BIS ZUR KEHRTWENDE

Die Rechtsanwälte der klagenden Wohnungseigentümer, Christian Kirner und Florian Knaipp, berichten von konstruktiven Vergleichsgesprächen, die seit den Urteilen des Oberlandesgerichts stattgefunden hätten – sogar im Beisein von Konzernchef Erwin Soravia. Dabei hätten sich die Parteien bereits in wesentlichen Punkten verständigt, so Kirner/Knaipp: „Es gab bereits eine Einigung hinsichtlich einer Reduktion der Grundpreise sowie zur rechtlichen Absicherung der Versorgung für die Triiiple-Bewohner. Im Gegenzug waren die beteiligten Wohnungseigentümer bereit, einer Versorgung des Austro Towers aus der Triiiple-Anlage sowie einer Vertragsverlängerung zuzustimmen.“ Letztlich scheiterte der Vergleich jedoch an neuen Forderungen von Soravia. Am Montag endeten daher die Verhandlungen ohne Ergebnis. „Die Wohnungseigentümer können die neu aufgestellten Forderungen und weitere Verzögerungen nicht akzeptieren. Wir sind nach wie vor gesprächsbereit und offen für einen vernünftigen Vergleich. Bis dahin werden unsere Mandanten die anhängigen Gerichtsverfahren jedoch ohne Unterbrechung weiterführen“, so die beiden Anwälte.

VERBANDSKLAGE GEGEN SORAVIA: 43 KLAUSELN UNZULÄSSIG

Eine 2023 von der Arbeiterkammer eingebrachte Verbandsklage zu den Wärme- und Kältelieferverträgen im Triiiple war kürzlich vor dem OGH erfolgreich: In der wegweisenden Entscheidung 4 Ob 75/25w wurden im Jänner 2026 rechtskräftig alle 43 (!) von der Arbeiterkammer beanstandeten Klauseln wegen grober Benachteiligung und Verstößen gegen Verbraucherschutzrechte für unzulässig erklärt. Damit ist ein großer Teil der Triiiple-Wärmeverträge von vorneherein unwirksam, was den Wohnungseigentümern bei den nun fortgesetzten Gerichtsverfahren helfen dürfte.

AKTUELLE GERICHTSVERFAHREN

* Unterlassungsklage betreffend Austro Tower vor dem Obersten Gerichtshof: Das Urteil wird in Kürze erwartet; der von Soravia veräußerte Austro Tower, in dem neben Soravia auch die ASFINAG und die Austro Control eingemietet sind, könnte damit seine Wärme- und Kälteversorgung verlieren.
* Verfahren nach dem Heizkostengesetz zur Prüfung der Vertragswirksamkeit und der bisherigen Abrechnungen
* Feststellungsklage auf Unwirksamkeit der Wärme- und Kältelieferverträge

WEITERE PRESSEMELDUNGEN:
OTS0067 vom 29. November 2022

Pressestelle Triiiple Wohnungseigentümergruppe
Jörg Wollmann, Skills | Team Farner
Telefon: +43 1 505262521
E-Mail: joerg.wollmann@skills.at

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