Sachprogramm Windenergie Steiermark: Eignungszone Steineck-Kammern von Gemeinden abgelehnt und von Windenergie-Experten angezweifelt

Sachprogramm Windenergie Steiermark: Eignungszone Steineck-Kammern von Gemeinden abgelehnt und von Windenergie-Experten angezweifelt

Negative Stellungnahmen in allen vier Standortgemeinden – „Sehr gutes Windenergiepotenzial“ nicht nachvollziehbar – Flugplatz Leoben-Timmersdorf: „Mangel der Standortbeurteilung“

Die vom Land Steiermark vorgesehene Windkraft-Eignungszone Steineck-Kammern im südlichen Liesingtal stößt auf deutliche Ablehnung und massive Bedenken in der betroffenen Region – bei Gemeinden, Flugeinrichtungen, Bewohnern wie auch Waldeigentümern. Darüber hinaus ist das im Umweltbericht des Landes Steiermark angeführte „Sehr gute Windenergiepotenzial“ für den Standort auf Basis aktueller Windkarten und Meinung von Fachexperten nicht nachvollziehbar.

NEGATIVE STELLUNGNAHMEN IN ALLEN VIER STANDORT-GEMEINDEN

In den vergangenen Wochen haben alle vier von der Eignungszone unmittelbar betroffenen Gemeinden – St. Stefan ob Leoben am 7. Mai 2026, St. Michael in Obersteiermark am 13. Mai 2026, Kammern in Liesingtal am 26. Mai 2026 sowie Traboch am 27. Mai 2026 – im Gemeinderat beschlossen, aufgrund der vorliegenden sachlichen Gründe negative Stellungnahmen zur geplanten Eignungszone abzugeben. Über alle Gemeinden hinweg fiel das Votum mit nur einer einzigen Gegenstimme sehr deutlich aus. Für die Marktgemeinde Kammern erklärt Bürgermeister Karl Dobnigg: _„Die Willensbildung in der Gemeinde Kammern ist abgeschlossen, über die Parteigrenzen hinweg wurde im Gemeinderat am 26. Mai ein einstimmiger Beschluss gegen die Eignungszone und für die Umwandlung in eine Ausschlusszone gefasst.“_

Zu den Hauptfaktoren für die Ablehnung zählen:

* Nähe zu Ortszentren von unter 2 Kilometern, näheste Wohnhäuser unter 500 Meter
* Südliche Ausrichtung der Eignungszone zum Wohngebiet
* Nähe und Südlage verschärfen die Beeinträchtigung durch Schall und Nachtblinklichter sowie durch Schattenwurf im Winter
* Nähe zu den Flugeinrichtungen Flugplatz Timmersdorf (2,1 km) und Hubschrauber-Stützpunkt Christophorus 17 (2,7 km)
* Unmittelbare Nähe zum Naturschutzgebiet XXI „Niedere Tauern, Ostausläufer“ und zu bedeutenden inneralpinen Vogelzugrouten

STEIRISCHER WINDENERGIE-EXPERTE: „SEHR GUTE EIGNUNGSBEWERTUNG NICHT ABLEITBAR“

Das Errichten von Windkraft-Anlagen in der geplanten Eignungszone wäre eine massive Beeinträchtigung für den Siedlungsraum, das Wald- bzw. Erholungsgebiet sowie eine Bedrohung für das angrenzende Naturschutzgebiet. Dem gegenüber steht eine nicht nachvollziehbare Einstufung des Landes in punkto Windenergieerzeugung, wie aktuelle Windkarten und Experten festhalten: _„Aus den Datengrundlagen kann jedenfalls keine sehr gute Eignungsbewertung bezüglich Windenergiepotenzial für den Standort Steineck-Kammern abgeleitet werden; einerseits wegen der relativ niedrigen Seehöhe von ca. 1.200 Metern und andererseits wegen orographischer Effekte – wie z.B. vorgelagerte Bergrücken in Richtung Kalwang, weil sich damit aufgrund von Verwirbelungen Strömungsverluste einstellen“_, erklärt Reinhold Lazar, emeritierter Professor am Institut für Geographie und Raumforschung der Universität Graz, der 2012 selbst im Auftrag des Landes eine Windpotenzialkarte für die Steiermark erarbeitet hat.

Die Windpotenzialkarte 2026 von GTIF Austria weist für den Bereich Steineck Werte von 4 m/s (100 Meter über Grund) aus. Dies ist für ein großtechnisches Windkraftprojekt als deutlich windschwach zu bewerten und liegt erheblich unter dem in österreichischen Potenzial- und Fördermodellen herangezogenen Bereich wirtschaftlich nutzbarer Windstandorte von etwa 5,5 bis 7,5 m/s. Aufgrund der oben angeführten lokalen Faktoren bewertet Professor Lazar selbst den Wert von 4 m/s als _„noch zu hoch veranschlagt.“_

Die Fehleinstufung des Landes Steiermark für den Standort Steineck-Kammern dürfte auf einer nicht geeigneten Datengrundlage beruhen: laut Auskunft des Landes wurde die Windfeldbibliothek Steiermark 2017 herangezogen; diese dient in erster Linie dazu, die Ausbreitung von Luftschadstoffen und Geruchseinwirkungen zu simulieren, nicht primär zur Beurteilung von Windenergiepotenzial.

ZIVILFLUGPLATZ LEOBEN-TIMMERSDORF: „WESENTLICHER MANGEL DER STANDORTBEURTEILUNG“

Der Flugplatz Leoben-Timmersdorf, ein regional stark frequentiertes Zentrum für Motor- und Segelflug, liegt in unmittelbarer räumlicher Nähe zum betroffenen Bereich und hält in seiner Einwendung an das Land Steiermark fest: _„Der Alpine-Sportflieger-Club Leoben wurde nach unserem Kenntnisstand bisher nicht eingebunden. Es fand keine fachliche Abstimmung über Motorflug, Segelflug, Platzrunde, Ausklinkbereiche für den Segelflug, Sicherheitsabstände, Ausweichräume, Notverfahren oder mögliche Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung statt. Dies stellt aus unserer Sicht einen wesentlichen Mangel der Standortbeurteilung dar.“_ Als konkrete Einwände werden u.a. Lärm- und Sicherheitskonflikte, erhöhte Flugzeiten, eine unzureichende Grundlage für die raumordnerische Eignung sowie eine fehlende sicherheitstechnische Bewertung angeführt. Gefordert wird, die Eignungszone Steineck-Kammern aus der Verordnung zu entfernen und den genannten Bereich als Ausschlusszone für Windenergieanlagen festzulegen.

LEBENSWERTES LIESINGTAL: „AUSWEISUNG ALS EIGNUNGSZONE SACHLICH NICHT TRAGFÄHIG“

Jürgen Blematl, Sprecher der Initiative „Für ein lebenswertes Liesingtal“, fasst zusammen: _„Es ist deutlich belegt, dass der Standort Steineck-Kammern für Windkraft ungeeignet ist – ein hohes regionales Konfliktpotenzial trifft auf ein nach den verfügbaren Daten lediglich geringes Windenergiepotenzial, sodass die Ausweisung als Eignungszone sachlich nicht tragfähig erscheint. Wir hoffen, dass das Land Steiermark die fundierten Einwände sämtlicher betroffener Gemeinden, des Flugplatzes Timmersdorf sowie von Bewohnern, Grundstückseigentümern und Fachexperten anerkennt und keine Windkraftprojekte in diesem ungeeigneten, sensiblen Bereich zulässt.“_

Die Zone Steineck-Kammern ist Teil der aktuell zur Begutachtung aufliegenden Novellierung des Sachprogramms Windenergie für die Steiermark. Einsprüche können noch bis 8. Juni 2026 an die Abteilung 13 unter abt13-bau-raumordnung@stmk.gv.at übermittelt werden. Die Initiative „Für ein lebenswertes Liesingtal“ sammelt zudem Unterschriften gegen die geplante Eignungszone.

Verein „Für ein lebenswertes Liesingtal“
Telefon: +43 676 933 9130
E-Mail: verein@liesingtal.info
Website: https://www.liesingtal.info/

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