FPÖ – Schilchegger: „Konsequente Abschiebung von Straftätern statt ÖVP-Placebo-Politik!“
FPÖ – Schilchegger: „Konsequente Abschiebung von Straftätern statt ÖVP-Placebo-Politik!“
FPÖ kritisiert Schaffung von dauerhaften Aufenthaltstiteln für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können
Angesichts der „besorgniserregenden Kriminalitätsentwicklung in Österreich“ übte heute FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. MMag. Dr. Michael Schilchegger im Zuge seiner Rede zur Schubhaft-Novelle scharfe Kritik an der Asyl- und Einwanderungspolitik der ÖVP und der gesamten Bundesregierung. Er wies darauf hin, dass die Abschiebung ausländischer Straftäter oftmals nicht an der mangelnden Kooperation der Herkunftsländer scheitere, sondern an der österreichischen Rechtslage selbst.
„Es ist der österreichische Rechtsbestand, der hier der Abschiebung entgegensteht, und nicht die Aufnahmewilligkeit des Herkunftslandes, einfach, weil ja nicht ausgeschlossen wäre, dass dem ausländischen Straftäter in seinem Herkunftsland eine unmenschliche Behandlung drohen könnte“, erklärte Schilchegger. Dies widerspreche klar dem Gedanken der Genfer Flüchtlingskonvention, die in Artikel 33, Absatz 2 festhält, dass das Prinzip der Nichtzurückweisung für rechtskräftig verurteilte Straftäter, die eine Gefahr für die Sicherheit darstellen, nicht gelte. „Wir wollen jene, die in Österreich ein Verbrechen begangen haben, auch wieder abschieben können in das Herkunftsland. Um mehr geht es nicht.“
Das Vorgehen der ÖVP kritisierte er als eine „Placebo-Politik“: „Was tut denn Bundeskanzler Stocker? Er schreibt einen Brief, um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ersuchen, doch seine Judikatur zu überdenken. Aber die Sprache der Politik ist das Gesetz! Sie müssen entweder die Konvention durch ein Zusatzprotokoll ändern oder Sie müssen es hier in Österreich ins Gesetz schreiben. Sonst ist das alles heiße Luft!“
Tatsächlich würden die Regierungsparteien aber eine gegenteilige Politik verfolgen, kritisierte Schilchegger mit Verweis auf den kürzlich beschlossenen § 54a des Asylgesetzes: „Nicht nur, dass Sie Verbrecher in deren Heimatländer nicht abschieben wollen, weil Sie sagen, dort droht ihnen ja eine unmenschliche Behandlung, sondern Sie haben beschlossen, dass Sie jenen Personen, die vorübergehend nicht abgeschoben werden können, sogar auch noch einen dauerhaften Aufenthaltstitel geben, den Sie selbst neu geschaffen haben“, stellte Schilchegger fest und schloss: „Das ist halt leider die Asylpolitik und Fremdenpolitik der Marke ÖVP.“
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